FAQ

Allgemeine Fragen

Möglichst kühl, trocken und dunkel – ob liegend oder stehend spielt keine Rolle. Die Flaschen sollten nicht am Verschluß getragen werden, auch sollte dieser nicht nachgezogen werden, um Undichtheiten zu vermeiden.

Wir garantieren sortenabhängig eine Mindesthaltbarkeit von 12 bis 18 Monaten ab Fülldatum.

Natürlich können Sie den Saft auch zu einem späteren Zeitpunkt oder in Etappen abholen. Ihr Lohnware-Guthaben verfällt nicht. Aber bitte beachten Sie, dass ab Dezember des jeweiligen Erntejahres die Nachernte-Preise gelten, die einen Aufpreis von 0,05 € beinhalten.

Sie haben die Auswahl aus einem umfangreichen Sortiment an Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Fruchtweinen. Unser gesamtes Sortiment können Sie auf unserer Preisliste einsehen.

Sie bezahlen grundsätzlich nur die Ware, die Sie am selben Tag mitnehmen. Die einzelnen Preise entnehmen Sie bitte unserer zum Abholzeitpunkt gültigen Preisliste. Wir bitten um Barzahlung, eine Kartenzahlung ist nicht möglich.

Wir verwenden 0,7 l VdF-Mehrwegflaschen mit Schraubverschluß. Falls vorhanden, können Sie diese mitbringen. Das Leergut sollte ausgespült (ohne Produktreste oder sonstige Fremdkörper) und mit Verschluß zurückgegeben werden. Sollten Sie kein oder nicht ausreichend Leergut haben, bekommen Sie dieses gegen Hinterlegung des Pfandbetrages von 0,15 € pro Flasche. Liefern Sie mehr Flaschen an, als Sie benötigen, zahlen wir für die übrigen Flaschen den Pfand aus. Die Flaschen werden ohne Kästen ausgeliefert. Bitte bringen Sie daher geeignete Transportbehältnisse mit.

Zur Anlieferung können Sie fast alle Behältnisse benutzen, die Ihr Haushalt bietet: Kisten, Eimer, Wannen, Kartons … Verwenden Sie aber auf keinen Fall Zinkgefäße und legen Sie kein Zeitungspapier ein, Plastiksäcke sind auch ungeeignet, da sie sowohl schnell zerreißen können als auch das darin befindliche Obst zur Fäulnis neigt. Befüllen Sie Ihre Behältnisse bitte nur soweit, dass Sie diese auch wieder selbständig aus Ihrem Fahrzeug ausladen können. Das Obst wird bei uns gewogen. Anschließend können Sie Ihre Behältnisse entleeren und diese gleich wieder mitnehmen bzw. für den Transport der Lohnware nutzen.

 Johannisbeeren und Stachelbeeren: vollreife Früchte, Johannisbeeren können mit Rappe gepflückt werden. Sauerkirschen: vollreife, dunkelrote Früchte ohne Stiel. Birnen: sollen hartreif sein, d. h. die sogenannte “Pflückreife” erreicht haben, schon aromatisch, aber noch nicht weich. Äpfel und Quitten: Es spielt keine Rolle, ob es sich um Pflück- oder Fallobst handelt, jedoch können keine fauligen oder ausgeschnittenen Früchte verarbeitet werden.